Jetzt hier die E-Autoprämien für 2024 sichern
Mit ein paar einfachen Schritten kann man hier direkt die Prämie als Halter eines E-Autos beantragen. Wer jetzt den Antrag stellt, erhält eine Prämie von _M1_ Euro für das Jahr 2024.
Voraussetzung ist, Halter eines reinen E-Autos zu sein. Hybride Fahrzeuge sind nicht quotenberechtigt. Übrigens - für Dienstwagen kann die Prämie auch beantragt werden, wenn das Unternehmen Halter des Fahrzeugs ist. Dabei kann der Antrag von einem Mitarbeiter des Unternehmens gestellt werden oder auch vom Nutzer des Fahrzeugs, wenn dies mit dem Unternehmen vereinbart ist.
Einfach den Eingabeschritten unten folgen, den Fahrzeugschein direkt hochladen und in wenigen Minuten den Antrag versenden. Wir melden uns mit einer Antragsbestätigung, die Prämie wird innerhalb weniger Wochen auf das angegebene Bankkonto ausgezahlt.
Du möchtest mehrere Fahrzeugscheine gleichzeitig hochladen, dann melde dich gerne direkt unter emobilitaet(at)knauber.de bei uns.
*Prämienerklärung: E-PKW und Zweiräder (Klasse M1 & sonstige) werden mit einem Pauschalverbrauch von _M1:KWH_ kWh berechnet, daher zahlen wir E-Haltern eine Prämie in Höhe von _M1_ Euro aus. E-Leichtnutzfahrzeuge bis 3,5 t (Klasse N1) werden mit _N1:KWH_ kWh pauschalisiert, die Prämie liegt bei _N1_ Euro. E-Nutzfahrzeuge größer als 3,5 t bis 12 t (Klasse N2) werden mit _N2:KWH_ kWh pauschalisiert, die Prämie liegt bei _N2_ Euro. E-Nutzfahrzeuge größer als 12 t (Klasse N3) werden mit _N3:KWH_ kWh pauschalisiert, die Prämie liegt bei _N3_ Euro. Für Busse (Klasse M3) mit dem Pauschalverbrauch von _M3:KWH_ kWh erhält der E-Halter eine Prämie von _M3_ Euro. Für öffentliche Ladesäulen zahlen wir pro geladener kWh _Ladesaeule_ Euro. Wichtiger Hinweis, die Ladesäule muss bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein und für die Beantragung der Prämie muss eine Abrechnung des Vorjahres vorliegen.
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