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THG-Prämie

Individuelle Prämienhöhe

Für das Jahr 2024 gelten folgende Prämienhöhen:

E-PKW und Zweiräder (Klasse M1 & sonstige) werden mit einem Pauschalverbrauch von 2.000 kWh berechnet, daher zahlen wir E-Haltern eine Prämie in Höhe von 110 Euro aus.

E-Leichtnutzfahrzeuge bis 3,5 t (Klasse N1) werden mit 3.000 kWh pauschalisiert, die Prämie liegt bei 165 Euro.

E-Nutzfahrzeuge größer als 3,5 t bis 12 t (Klasse N2) werden mit 20.600 kWh pauschalisiert, die Prämie liegt hier 1.120 Euro.

E-Nutzfahrzeuge größer als 12 t (Klasse N) werden mit 33.400 kWh pauschalisiert, die Prämie liegt bei 1.815 Euro.

Für Busse (Klasse M3) mit dem Pauschalverbrauch von 72.000 kWh erhält der E-Halter eine Prämie von 3.950 Euro.

Für öffentliche Ladesäulen zahlen wir pro geladener kWh 0,05 Euro. Wichtiger Hinweis: Die Ladesäule muss bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein und für die Beantragung der Prämie muss eine Abrechnung des Vorjahres vorliegen.

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