Von der Idee bis zur Auszahlung der Prämie - so geht's
1. Informationen einholen
Du weißt bisher nur, dass du als Halter eines E-Autos von einer Prämie aus der THG-Quote profitieren kannst. Wir können weiterhelfen, und stellen dir alle nötigen Informationen zur Verfügung.
2. Anfrage stellen
Wenn du Interesse daran hast, die Prämie für dein E-Auto in Anspruch zu nehmen, dann einfach unser Anfrageformular ausfüllen. Hier sind bereits alle wichtigen persönlichen Daten enthalten. Übrigens: auch Firmenfahrzeuge sind prämienberechtigt. Du kannst dich hierzu entweder mit Erlaubnis des Arbeitgebers selbst anmelden, oder dein Arbeitgeber meldet sich direkt an.
3. Angebot erhalten
Wir erstellen ein personalisiertes Angebot zur Auszahlung der Prämie für die THG-Quote für dich. Die Prämie gilt für ein Kalenderjahr und für rein elektrische Fahrzeuge. Aktuell erhält man die Prämie auch, wenn man keinen eigenen Ladepunkt verfügbar hat. Die Basis für die Prämie sind kalkulierte 1943 kWh pro Jahr.
4. Dokumente bereitstellen
Neben den persönlichen Daten wie Name und Anschrift sowie einer E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation benötigen wir deine Kontodaten für die Auszahlung der Prämie und ein Foto oder Scan des aktuellen Fahrzeugscheins. Damit melden wir das E-Auto für dich beim Umweltbundesamt an.
5. Prämie erhalten
Wir erhalten vom Bundesumweltamt eine Bestätigung über die THG-Quote für dein angemeldetes E-Auto. Wir kümmern uns ebenfalls um die nötige Abwicklung mit dem Hauptzollamt und die Vermarktung der Quote. Insgesamt kann der Ablauf ca. 8-10 Wochen in Anspruch nehmen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir dir die vereinbarte Prämie auf das von dir gemeldete Konto auszahlen können.
6. Neues Jahr - neue Prämie
Du profitierst jährlich von der Prämie - dazu benötigen wir einmal pro Jahr eine Kopie des aktuellen Fahrzeugscheins. Damit können wir auch jedes Jahr für dich beim Bundesumweltamt das E-Auto zertifizieren.

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Die wichtigsten Fragen zur THG-Quote
Die Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor wird vor allem über drei Ansätze verfolgt: die Reduzierung des Verkehrsaufkommens, die Verlagerung des Aufkommens auf emissionsärmere Verkehrsmittel und der Umstieg auf alternative, klimaschonende Antriebsarten. Vor allem der dritte Ansatz soll durch die THG-Quote angeregt werden. Der Hintergedanke: Wer CO?-emittierende Kraftstoffe in den Verkehr bringt, muss dafür zahlen – und zwar Jahr für Jahr mehr. Diese steigenden Kosten werden die Mineralölkonzerne auf die Preise umschlagen: Benzin und Diesel werden immer teurer. So sollen Autofahrer sowie Fuhrpark- und Flottenbetreiber animiert werden, auf sauberere Antriebe umzusteigen. Leider können nicht alle Mobilitätsanforderungen mit Fahrrad & Co. gelöst werden. Daher unterstützt das Instrument der THG-Quote zumindest einen Übergang zu anderen klimaschonenden Antriebsarten, wie etwa E-Mobilität.
Den wirklichen Wert vermiedener Treibhausgasemissionen ist je Fahrzeugtyp, gefahrener Kilometer und Fahrweise natürlich unterschiedlich. Daher wurde der Wert gesetzlich festgelegt: Grundlage dafür bildet ein Verbrauchswert von 1,9 MWh pro Fahrzeug. Dieser wird darauf mit dem Treibhausgasemissionswert (festgelegt durch das Umweltbundesamt) multipliziert. Mit den aktuellen Werten ergibt dies jährlich 270 Kilogramm CO2.
Grundsätzlich ist natürlich keiner gezwungen, den Strom bzw. die THG-Quote anrechnen zu lassen. Es scheint sogar auf den ersten Blicksinnvoll zu sein seine Quote nicht zu vermarkten und damit das Angebot zu verknappen, damit würde der Preis der THG-Quotenerfüllung steigen und damit auch die finanzielle Belastung der Mineralölindustrie. Doch der Gesetzgeber sieht vor, dass nicht genutzte Strommengen bzw. THG-Quoten selbst in den Markt zu bringen und zu versteigern, somit fließt die THG-Quote so oder so in den Markt mit ein. Daher macht es Sinn, die eigenen Strommengen einzubringen und selbst aktiv zur Verkehrswende mit beizutragen.